Unsere Träger:
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Statut

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Statut

Statut

ERSTER TEIL
Grundsätze

  1. Zielsetzung, Grundlagen
    1. Der Blaue Panther wird gemeinsam von Trägern und Förderern für hervorragende deutsche TV-Produktionen, deutsche Produktionen von Streaminganbietern sowie deutsche Bewegtbildformate von Web-Creatoren für Social Media-Plattformen verliehen.
    2. Träger des Blauen Panthers sind
      ● Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
      ● Bayerischer Rundfunk (BR)
      ● Prime Video
      ● Seven.One Entertainment Group GmbH
      ● RTL Deutschland
      ● Sky Deutschland
      ● Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) / 3sat
    3. Die Medien.Bayern GmbH ist der Organisator des Preises und der Veranstalter der Preisverleihung. Die Träger finanzieren gemeinsam den Preis, der Freistaat Bayern (vertreten durch die Bayerische Staatskanzlei) fördert ihn nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
    4. Der Blaue Panther besteht aus einer Urkunde und einem Symbol. Als Symbol wird eine Porzellanfigur „Panther“ (Art. Nr. 02.823, Panther mit Rautenschild Nr. 2167) Kollektion Nymphenburger Porzellan verliehen.
  1. Bekanntgabe, Aushändigung
    Die Medien.Bayern GmbH gibt die Beschlüsse der Jury (Vierter Teil) in Abstimmung mit den Trägern und Förderern bekannt. Die Auszeichnungen werden jährlich im Rahmen einer Preisverleihung ausgehändigt.
  1. Allgemeine Voraussetzungen
    1. Für eine Preisverleihung kommen nur deutschsprachige Produktionen, die als Eigen-, Ko- oder Auftragsproduktionen hergestellt wurden, in Betracht. Als deutschsprachig gelten Produktionen, wenn eine Endfassung der Produktion in deutscher Sprache gedreht oder synchronisiert hergestellt ist. Der klar erkennbare Schwerpunkt der kreativen und wirtschaftlichen Gesamtleistung der eingereichten Produktion muss zudem in Deutschland liegen.
    2. Die Produktionen müssen von einem deutschen Fernsehveranstalter, einer in Deutschland verfügbaren Streaming-Plattform oder einem in Deutschland verfügbaren Webangebot im Zeitraum nach 3.6 ausgestrahlt bzw. veröffentlicht worden sein.
    3. Bewegtbildformate von Web-Creatoren können nur eingereicht werden, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
      ● Das Angebot ist journalistisch hochwertig.
      ● Das Angebot weist eine soziale Verantwortung und gesellschaftliche Relevanz auf.
      ● Das Angebot vermittelt allgemein relevante Wissensinhalte und leistet einen Beitrag zur Bildung, Beratung und Aufklärung.
      ● Das Angebot weist kreative Konzepte zur Kulturvermittlung und Unterhaltung auf.
    4. Produktionen, die für den Bayerischen Filmpreis in Betracht kommen, können nicht Gegenstand des Blauen Panthers sein.
    5. Produktionen, die bereits einmal für den Blauen Panther vorgeschlagen wurden, können nicht erneut eingereicht werden. Bei Serien gilt dies für die jeweiligen Staffeln.
    6. Die Produktionen müssen in einem vom Beirat Blauer Panther (siehe 6) bestimmten und veröffentlichten Zeitraum in Deutschland ausgestrahlt oder veröffentlicht worden sein. Bei Serien ist die Ausstrahlung bzw. Veröffentlichung der ersten Folge einer Staffel ausschlaggebend. Bei Social Media-Kanälen ist ausschlaggebend, dass in o.g. Zeitraum Bewegtbild-Content veröffentlicht wurde.
    7. Die Beiträge dürfen keine die Menschenwürde verletzenden Darstellungen enthalten.

ZWEITER TEIL
Preise

  1. Einzelpreise
    1. Im Rahmen des Blauen Panthers werden Auszeichnungen in fünf Kategorien verliehen:
      Information/Journalismus     mindestens 2 Preise
      Fiktion mindestens 7 Preise
      Entertainment
      Kultur/Bildung     mindestens 2 Preise
      Social Media     mindestens 1 Preis

      In den Kategorien Fiktion, Entertainment und Social Media können Preise unter Einbeziehung des Publikums vergeben werden. Die Jury trifft hierzu eine Vorauswahl von jeweils bis zu drei Produktionen (Nominierungen). Die Jury kann neben den Nominierungen für die Publikumspreise in den Kategorien Fiktion und Entertainment für weitere Preise jeweils bis zu drei Nominierungen vornehmen. Der Blaue Panther ist nicht dotiert. Die Anzahl der Preisträger einer Preisverleihung soll insgesamt nicht mehr als 15 betragen.

    2. Die Preisträger können Rundfunkveranstalter, Streaming-Anbieter, private Anbieter nach dem Bayerischen Mediengesetz, Redaktionen, Produktionsfirmen, vor allem aber auch Einzelpersonen sein, die in besonderer Weise mit der ausgezeichneten Produktion zu würdigen sind. Einreichungen von Kinderprogrammen im Rahmen der fünf Kategorien sind erwünscht.
    3. Der Bayerische Ministerpräsident kann einen Ehrenpreis vergeben (Preis des Ministerpräsidenten).
    4. Es kann ein dotierter Nachwuchspreis verliehen werden. Mit ihm sollen herausragende Leistungen von Nachwuchskräften ausgezeichnet werden, die einen Bezug zu Bayern aufweisen. Als Nachwuchskraft gilt, wer zum Zeitpunkt der Preisverleihung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

DRITTER TEIL
Verfahren

  1. Vorschlagsverfahren
    1. Die Auszeichnung mit dem Blauen Panther erfolgt auf Vorschlag.
    2. Vorschlagsberechtigt sind:
      ● Träger des Blauen Panthers
      ● Rundfunkveranstalter
      ● Streaming-Anbieter und Plattformen mit Niederlassung in Deutschland
      ● Private Anbieter nach dem Bayerischen Mediengesetz
      ● Produktionsallianz
      ● Produzentenverband e.V.
      ● FilmFernsehFonds Bayern
    3. Jeder Vorschlagsberechtigte kann pro Kategorie bis zu drei Produktionen vorschlagen.
    4. Die Mitglieder der Jury können einzelne Vorschläge in allen Kategorien einbringen. Diese sollen spätestens drei Tage vor Sitzungsbeginn vorliegen.
    5. Für die Kategorie Social Media können der Jury von einem Expertengremium zusätzlich Formate von Web-Creatoren vorgeschlagen werden, wenn diese eines oder mehrere der in 3.3. genannten Kriterien erfüllen. Über die Besetzung des Expertengremiums entscheidet der Beirat.
  1. Beirat Blauer Panther
    1. Bei der Medien.Bayern GmbH wird ein Beirat namens „Beirat Blauer Panther“ mit einer Amtszeit von drei Jahren gebildet. Vertreter in den Beirat entsenden:
      ● Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
      ● Bayerischer Rundfunk (BR)
      ● Freistaat Bayern
      ● Medien.Bayern GmbH
      ● Prime Video
      ● Seven.One Entertainment Group GmbH
      ● RTL Deutschland
      ● Sky Deutschland
      ● Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) / 3sat
    2. Die in 6.1. genannten Mitglieder entsenden jeweils eine Person in den Beirat, der Freistaat Bayern entsendet zwei Personen. Der Freistaat Bayern benennt eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden.
    3. Die Träger können Stellvertreter für die von ihnen entsandten Mitglieder benennen.
    4. Der Beirat Blauer Panther ist für die Einhaltung des Statuts verantwortlich.
    5. Der Beirat Blauer Panther regelt alle weiteren organisatorischen Einzelheiten für die Verleihung des Blauen Panthers. Entscheidungen müssen mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden.

VIERTER TEIL
Jury

  1. Berufung, Aufgaben
    Es wird eine Jury gebildet, deren Mitglieder für eine jeweils dreijährige Amtszeit berufen werden. Wiederberufungen sind zulässig.
  1. Rechte und Pflichten
    1. Die Jurymitglieder sind unabhängig und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
    2. Die Jurymitglieder sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse verpflichtet.
    3. Mitglieder der Jury können an Beratung und Entscheidung der jeweiligen Kategorie nicht teilnehmen, soweit sie selbst oder ein naher Angehöriger oder die Einrichtung, der sie angehören, unmittelbar von der Entscheidung betroffen sind.
  1. Zusammensetzung
    1. Die Jury besteht aus maximal 15 Personen. Jeder Träger kann eine Person vorschlagen, der Freistaat Bayern kann zwei Personen vorschlagen, die vom Beirat Blauer Panther in die Jury berufen werden. Die Berufung von drei bis fünf weiteren Fachexperten, die über eine besondere Expertise im Bereich der Fernseh-, Streaming- und Bewegtbild-Produktion verfügen, ist möglich. Die Entscheidung obliegt dem Beirat Blauer Panther.
    2. Die Träger können Stellvertreter für die von ihnen vorgeschlagenen Mitglieder benennen.
    3. Der Freistaat Bayern benennt aus dem Kreis der Jurymitglieder eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden.
  1. Beschlussfassung
    1. Die Jury ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.
    2. Die Jury beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. In Verfahrensfragen genügt die einfache Mehrheit.
    3. Die Jury tagt in Präsenz der Mitglieder. In besonderen Fällen kann die Sitzung aber auch durch eine digitale Sichtung und Sitzung abgehalten werden.
  1. Sitzungen
    1. Die Sitzungen der Jury werden von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden einberufen.
    2. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
    3. Die Ergebnisse der Sitzungen sind in einem vertraulichen Protokoll festzuhalten.
  1. Vergütungen
    Etwaige Sitzungsvergütungen der Jurymitglieder sind durch den Beirat Blauer Panther festzulegen.

FÜNFTER TEIL
Schlussbestimmungen

  1. Ausschluss des Rechtsweges
    Gegen die Auswahlentscheidungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
  1. Zweifelsfragen, Ausnahmen
    1. In Zweifelsfragen bei Auslegung und Anwendung dieses Statuts entscheidet die Medien.Bayern GmbH, die sich dabei in grundsätzlichen Fragen mit dem Beirat Blauer Panther abstimmt.
    2. Der Beirat Blauer Panther kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Statuts zulassen.
    3. Die Jury kann in besonderen Fällen Ausnahmen von 3.1 beschließen.

München, den 14.03.2024